Patrick Moloney,Meike Verhey
18. Januar 2021
Die EU-Taxonomie-Verordnung: Fünf Gründe, noch heute mit der Anpassung zu beginnen
Die EU-Taxonomie-Verordnung wird die meisten europäischen Finanzinstitute und Nichtfinanzunternehmen dazu verpflichten, die ökologische Nachhaltigkeit ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten offenzulegen. Mit weniger als einem Jahr Spielraum wird es höchste Zeit, sich anzupassen. Dieser Artikel nennt Ihnen fünf Gründe dafür.
Drei Anforderungen, die eine Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um der EU-Taxonomie zu entsprechen
- : 1
Einen wesentlichen Beitrag
zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten, die in den technischen Screening-Kriterien definiert sind.
- : 2
Keine signifikante Beeinträchtigung
eines der fünf anderen Umweltziele, die in den technischen Screening-Kriterien definiert sind
- : 3
Einhaltung von Mindestschutzbestimmungen,
wie den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
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Patrick Moloney
Director, Strategic Sustainability Consulting
+45 51 61 66 46
Meike Verhey
Senior Consultant, Strategic Sustainability Consulting Ramboll Management Consulting
+45 51 61 04 95