Thomas Trier, Joachim Delventhal
17. Oktober 2022
Der Mindestschutz – der Klarheit einen Schritt näher
In der vergangenen Woche hat die Platform for Sustainable Finance ihren endgültigen Bericht zum in der EU-Taxonomie vorgesehenen Prinzip des Mindestschutzes veröffentlicht. Dieser Artikel hilft dabei, die wichtigsten Aussagen des Berichts zu verstehen.
- Prozesskriterien
- Leistungs-/Ergebniskriterien.
„Eine weitere zentrale Anforderung und der erste Schritt bei jeder Beurteilung, ob ein Unternehmen den Mindestschutz einhält, besteht darin festzustellen, ob ein Unternehmen über seine Sorgfaltspflicht bezüglich der Menschenrechte berichtet. Tut es dies nicht, fehlt ein Kernelement der UNGP.“
- die Verpflichtungserklärung in Richtlinien, Verfahren und Managementsystemen zu verankern, was die Bereitstellung angemessener Ressourcen für die tägliche Gewährleistung der Menschenrechte einschließt,
- die Auswirkungen auf Menschenrechte zu ermitteln und zu bewerten,
- negative Auswirkungen zu beenden, zu verhindern und/oder zu mindern,
- alle relevanten Prozesse und Maßnahmen sowie deren Effizienz nachzuverfolgen,
- zu kommunizieren/Rechenschaft abzulegen, wie mit negativen Auswirkungen umgegangen wird,
- Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
„Der Bericht scheint keine Prozesskriterien für KMU zu empfehlen, sondern nur die Leistungskriterien. Es gibt zwar gute Gründe für diese Empfehlung, aber es sollte daran erinnert werden, dass die OECD-Leitsätze nicht zwischen KMU und anderen Unternehmen unterscheiden.“
Möchten Sie mehr erfahren?
Thomas Trier Hansen
Chief Advisor
+45 51 61 23 59
Joachim Delventhal
Associate Manager