Laura Bowler

9. August 2022

Die Offenlegungspflicht für Klimarisiken kommt – was US-Unternehmen jetzt wissen müssen

Da die Offenlegungspflicht für Klimadaten scheinbar schnell näher rückt, brauchen Unternehmen in den USA ein vollständiges Bild von den Konsequenzen und den infolgedessen erforderlichen Maßnahmen. In diesem Artikel gibt unsere Expertin Christine Pries den Unternehmen Ratschläge, wie sie sich am besten vorbereiten können.

Die Eindämmung der bestehenden Risiken in Bezug auf den Klimawandel ist ein Thema von zunehmender Bedeutung, da sich die Einsicht immer mehr durchsetzt, dass der Klimawandel reale finanzielle Konsequenzen hat, und das bereits in der Gegenwart. Einige der größten Investoren und Vermögensverwalter reagieren auf klimabezogene Anlagerisiken, indem sie für ihre Portfolios das Ziel von Netto-Null-Emissionen von Treibhausgasen (THG) festlegen. Als ein Beispiel für diesen Trend mag die im Dezember 2020 gegründete Initiative „Net Zero Asset Managers“ dienen, die bereits mehr als 273 Unterzeichner:innen mit einem verwalteten Vermögen von 61,3 Billionen US-Dollar hat. Die Unterzeichner haben sich verpflichtet, sich um Netto-Null-Emissionen von THG in ihren eigenen Unternehmen und den von ihnen verwalteten Vermögenswerten bis 2050 oder früher zu bemühen, wobei Zwischenziele für 2030 festgelegt wurden. Vergleichbar ist die „Net-Zero Asset Owner Alliance“, der 73 Eigentümer von Vermögenswerten im Wert von 10,6 Billionen US-Dollar angehören und die sich verpflichtet haben, Netto-Null-Emissionen von THG in ihren Anlageportfolios bis 2050 zu erreichen, wobei Zwischenziele in 5-Jahres-Abständen festgelegt wurden. Aber die Anleger:innen sehen sich mit demselben Problem konfrontiert, das in den vergangenen Jahren auch von anderen Stakeholdern angesprochen wurde: Freiwillige klimabezogene Angaben von Unternehmen sind – sofern vorhanden – nicht unbedingt einheitlich, vergleichbar und zuverlässig. Die Wertpapier- und Börsenaufsicht der USA (SEC) hat unlängst auf dieses Problem regiert und eine Vorlage für eine Regelung präsentiert, mit der die Offenlegung umfangreicher klimabezogener Angaben vorgeschrieben wird. Bei einer Verabschiedung in diesem Jahr müssen die Unternehmen unter Umständen bereits im kommenden Jahr handeln und im GJ 23 die einschlägigen Daten zur Einreichung im GJ 24 erheben (mit einer einjährigen Übergangsfrist für kleinere Unternehmen).
Welche Anforderungen enthält der Vorschlag?
Gemäß der von der SEC vorgeschlagenen Regelung muss der Klimawandel in zahlreichen Abschnitten der von den Unternehmen einzureichenden Jahresabschlüsse berücksichtigt werden, und die geforderten klimabezogenen Offenlegungen werden sowohl qualitativer als auch quantitativer Art sein. Alle Meldepflichtigen müssen jährlich offenlegen:
  • tatsächliche oder wahrscheinliche wesentliche Auswirkungen des Klimawandels auf Geschäft, Strategie und Perspektiven,
  • klimabezogene Risikomanagementprozesse von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen,
  • Auswirkung klimabezogener Ereignisse auf einzelne Posten des Jahresabschlusses,
  • Ziele und Kennzahlen für das Management der klimabezogenen Risiken und ggf. eines Übergangsplans,
  • THG-Emissionen im eigenen Betrieb des Unternehmens („Scope 1“ und „Scope 2 gemäß dem “ GHG Protocol, sowie
  • indirekte THG-Emissionen aus vorgelagerten und nachgelagerten Aktivitäten in der Wertschöpfungskette des Meldepflichtigen („Scope 3“), falls diese wesentlich sind oder der Meldepflichtige ein THG-Emissionsziel festgelegt hat, das Scope 3 beinhaltet.
Der Vorschlag der SEC ist Teil eines globalen Trends zu Offenlegungspflichten in Bezug auf das Klima. Singapur war seiner Zeit voraus und führte bereits 2016 eine Pflicht für an der Börse Singapur notierte Unternehmen ein, jährliche Nachhaltigkeitsberichte nach den Anforderungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zu erstellen.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Länder, die ähnliche Anforderungen eingeführt haben, weiter gestiegen. Hervorzuheben ist hier vor allem der neue Rechtsrahmen der EU mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die von allen Großunternehmen verlangt, regelmäßige Berichte zu ihren Umweltauswirkungen einschließlich ihres Beitrags zu den Klimazielen vorzulegen.

Gemäß der von der SEC vorgeschlagenen Regelung muss der Klimawandel in zahlreichen Abschnitten der von den Unternehmen einzureichenden Jahresabschlüsse berücksichtigt werden, und die geforderten klimabezogenen Offenlegungen werden sowohl qualitativer als auch quantitativer Art sein.

CHRISTINE PRIES
NACHHALTIGKEITSBERATERIN UND LEITENDE BERATERIN

In Anerkennung der Notwendigkeit einer globalen Standardisierung hat die International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS), das Normierungsgremium für die Rechnungslegung in mehr als 144 Ländern, das International Sustainability Standards Board (ISSB) gegründet. Das ISSB hat im März 2022 Normenentwürfe für allgemeine nachhaltigkeitsbezogene und konkrete klimabezogene Offenlegungspflichten veröffentlicht, deren endgültige Versionen Ende dieses Jahres erwartet werden. Nach der Fertigstellung kann jedes beliebige Land beschließen, den Standard des ISSB zur Pflicht zu machen. Alle diese bestehenden und geplanten Offenlegungsvorschriften unterscheiden sich zwar leicht in den Details, beschäftigten sich aber mit denselben Themen: Ermittlung der Klimarisiken, Auswirkungen, Governance und THG-Emissionen. Daraus folgt, dass auf Unternehmen in den USA und ihre Tochtergesellschaften weltweit sehr bald Verpflichtungen zukommen, gegenüber Anlegern nachzuweisen, dass sie die Klimarisiken eindämmen oder sogar aktiv zum Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft beitragen.
Was Unternehmen zur Vorbereitung tun sollten
Die Folgen dieser neuen Offenlegungspflichten sind erheblich und werfen für Unternehmen auf der ganzen Welt zahlreiche Fragen auf.
Konzentrieren wir uns zunächst auf 4 Bereiche, mit denen Sie sich beschäftigen müssten, um zentrale Fragen zu klären. 1. Haben Sie eine Bewertung Ihrer physischen und übergangsbezogenen Klimarisiken vorgenommen? Welche Auswirkungen haben sie auf Ihre Finanzlage? Sie müssen eine vorläufige Analyse durchführen und gemäß bewährten Verfahren unterschiedliche Klimaszenarien ansetzen, um die Folgen potenzieller Zukunftsszenarien auf die Unternehmensstrategie zu ermitteln.
2. Werden Klimarisiken mit Ihrer Unternehmensführungsstruktur angemessen überwacht und gesteuert?
Sie müssen Ihre internen Kapazitäten für die langfristige Beobachtung und Meldung von Klimarisiken im Einklang mit den aufsichtsbehördlichen Anforderungen ermitteln – und die Anleger:innen davon überzeugen, dass für diese Risiken ein ordnungsgemäßes Risikomanagement erfolgt.
3. Haben Sie ihre technischen Fähigkeiten zur Messung und Meldung von THG-Emissionen ermittelt, und halten diese einer externen Überprüfung stand?
Sie werden eine prüffähige THG-Emissionsmessung und -Quantifizierung in die jährlichen Berichtsprozesse integrieren müssen.
4. Haben Sie sich zukunftssichere Klimaziele gesetzt?
Haben Sie eine Strategie und eine Roadmap, um sie zu erreichen? Ein THG-Reduktionsziel und eine entsprechende Strategie sind nach der SEC-Regelung zwar optional, sorgen aber für eine erfolgreiche Aufstellung des Unternehmens und senden das optimale Signal an Anleger. Das Ziel definiert den Anspruch des Unternehmens, während die Strategie die Maßnahmen festlegt, die genutzt werden können, um das Ziel zu erreichen, und diese Maßnahmen nach Prioritäten auf der Basis von Rendite und Machbarkeit ordnet. > Nehmen Sie an einem Webinar zu den Anforderungen der SEC teil, um mehr zu erfahren. Die Details der Offenlegungsvorschläge können sich vor der Veröffentlichung der endgültigen Fassungen noch ändern, aber die Unternehmen können davon ausgehen, dass sie in der Lage sein müssen, die ermittelten klimabezogenen Risiken, die Auswirkungen dieser Risiken, die Risikosteuerung, THG-Emissionen und Unternehmensstrategie Jahr für Jahr in belastbarer Weise zu erläutern. Auch nicht börsennotierte Unternehmen sollten sich auf Daten- und Informationsanfragen in dieser Richtung vorbereiten, da Kreditgeber, Investoren und börsennotierte Kunden bestrebt sein werden, ihre eigenen umfassenden Offenlegungen zu erstellen.
Wie kann man die Compliance-Kosten hinter sich lassen und Vorteile erzielen?
Die Vorbereitung auf die geplanten Offenlegungsregeln kann die Wertschöpfung voranbringen. Wir wissen, dass gute Offenlegung die allgemeinen Geschäftskosten senkt, weil der Markt Transparenz und Zugang zu Informationen zu schätzen weiß. Die seit Langem bestehenden finanziellen Offenlegungsregeln und -erwartungen, eine bessere Verfolgbarkeit und Analyse von Finanzdaten haben dazu geführt, dass Unternehmen fundiertere Finanzentscheidungen treffen können. In ähnlicher Weise wird die Durchführung der Bewertungen, die für die geforderten klimabezogenen Offenlegungen notwendig sind, bei korrekter Umsetzung neben anderen Vorteilen bessere Prognosen von Investitions- und Betriebsausgaben und potenziellen Einsparungen ermöglichen, unerwartete künftige Kosten im Zusammenhang mit klimapolitischen Maßnahmen oder physischen Ereignissen senken und den Blick für Wachstumschancen auf neuen Märkten schärfen. Zum Beispiel kann Ihnen angesichts der steigenden Nachfrage nach emissionsarmen Optionen eine jetzt beschlossene Verlagerung des Schwerpunkts in Ihrer Produktentwicklung zugunsten von Investitionen in ein ressourceneffizienteres, nachhaltiges Sortiment höhere Marktanteile durch Differenzierung bringen und/oder Sie zum Marktführer in neuen Märkten machen, während Sie zugleich Ihre eigenen Faktorkosten senken können. Und die Liste der Vorteile geht noch weiter: Wenn Sie strategische Chancen ermitteln und dann kommunizieren, wie Ihr Unternehmen diese nutzbar macht, kann dies die externen Nachhaltigkeitsbewertungen beeinflussen, zu einer Aufnahme in große nachhaltigkeitsorientierte Indizes und einer insgesamt verbesserten Wahrnehmung durch den Markt und einem verbesserten Marktzugang führen. Ramboll Management Consulting beobachtet aufmerksam, wie sich die Details bei der endgültigen SEC-Regelung und den globalen Offenlegungssystemen entwickeln. In der Zwischenzeit unterstützen wir unsere Kunden bei der Vorbereitung durch proaktives Management der klimabezogenen Risiken und die Wahrnehmung der Chancen, die sich aus dem Wandel ergeben.

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