Felicitas Frick, Lucas Brockhorst, Ferdinand Zotz
26. Februar 2024
Die neue EU-Batterieverordnung: Was sie für die Erzeuger bedeutet
Batterieerzeuger müssen sich auf eine neue EU-Verordnung einstellen, die den gesamten Lebenszyklus von Batterien und Altbatterien betrifft. Unsere Expert:innen erklären in diesem Artikel, was Erzeuger wissen müssen, um auf die Änderungen vorbereitet zu sein und die Kreislaufwirtschaft in ihrer Branche voranzutreiben.
- Erklärung zum CO2-Fußabdruck
- Verpflichtender Mindestrezyklatanteil beim Einsatz bestimmter Stoffe
- Anforderungen an Leistung und Haltbarkeit
- Pflicht zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens und anschließende CE-Kennzeichnung
- Kennzeichnung von Kapazität, Mindestbetriebsdauer u.a.
- Gerätebatterien
- Elektrofahrzeugbatterien
- Industriebatterien inkl. der Unterkategorie der stationären Batterie-Energiespeichersysteme
- Batterien für leichte Transportmittel (LMT) bzw. LV-Batterien
- Starterbatterien
- Nachhaltigkeit: Förderung der nachhaltigen Konzeption und Produktion von Batterien durch Anforderungen an ihre Leistung und Haltbarkeit sowie Maßnahmen zur Kennzeichnung, darunter QR-Codes und ein Batteriepass.
- Recycling: Stärkung des Recyclings und der Sammlung von Batterien durch die Festlegung höherer Recyclingziele und die Einführung eines effizienten Rücknahmesystems für Altbatterien.
- Verantwortungsvolle Beschaffung: Förderung der verantwortungsvollen und ethischen Beschaffung von Batteriematerialien durch Mindestanforderungen an die Offenlegung der Lieferketten-Sorgfaltspflicht.
- Verringerung des CO2-Fußabdrucks: Förderung des Einsatzes kohlenstoffarmer Technologien bei der Batterieherstellung, um das Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, zu unterstützen.
- Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Batteriemarktes: Stärkung der europäischen Batterieindustrie durch die Förderung von Innovation, Wachstum und einer robusten Lieferkette für Elektrofahrzeuge und Energiespeichersysteme.
- Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR): Stärkere Verpflichtung der Batteriehersteller, Verantwortung für die Umweltauswirkungen ihrer Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus zu übernehmen.
„Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung der Europäischen Kommission und der Industrie bei batteriebezogenen Projekten ist Ramboll bestens aufgestellt, um Hersteller bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen."
OnePager zum Download: Alle Infos rund um die neue Verordnung
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Kontakt
Felicitas Frick
Senior Consultant
+49 1522 2583947
Ferdinand Zotz
Principal, Circular Economy and Resource Management
+49 89 978970141