Felicitas Frick, Lucas Brockhorst, Ferdinand Zotz
26. Februar 2024
Die neue EU-Batterieverordnung: Was sie für die Erzeuger bedeutet
Batterieerzeuger müssen sich auf eine neue EU-Verordnung einstellen, die den gesamten Lebenszyklus von Batterien und Altbatterien betrifft. Unsere Expert:innen erklären in diesem Artikel, was Erzeuger wissen müssen, um auf die Änderungen vorbereitet zu sein und die Kreislaufwirtschaft in ihrer Branche voranzutreiben.
Die Europäische Union (EU) hat vor kurzem eine neue Verordnung für Batterien und Altbatterien veröffentlicht, die die EU-Batterierichtlinie ablöst. Die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542 umfasst den gesamten Lebenszyklus von Batterien; von der Herstellung über die Wiederverwendung bis zum Recycling.
Da es sich um eine Verordnung handelt, die weit über eine Richtlinie hinaus geht, gelten die Vorgaben aus der Verordnung für alle EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen. Außerdem werden je nach Batterietyp neue Erzeugerpflichten festgelegt, wie z.B.:
- Erklärung zum CO2-Fußabdruck
- Verpflichtender Mindestrezyklatanteil beim Einsatz bestimmter Stoffe
- Anforderungen an Leistung und Haltbarkeit
- Pflicht zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens und anschließende CE-Kennzeichnung
- Kennzeichnung von Kapazität, Mindestbetriebsdauer u.a.
Auch Einführer, Händler, Bevollmächtigte und Recyclingbetreiber werden durch die neue Verordnung mit weiteren Verpflichtungen konfrontiert.
Die erste EU-Rechtsvorschrift für Batterien und Altbatterien, die EU-Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren 2006/66/EG, trat 2006 in Kraft. Alle 27 Mitgliedstaaten setzten diese in nationales Recht um.
Angesichts der zunehmenden ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Batterien in der EU, schlug die Europäische Kommission (EC) eine Aktualisierung der Batterienrichtlinie vor, um die bestehenden Lücken der Richtlinie von 2006 zu schließen. Im Zuge des europäischen Green Deals und des EU Action Plan für Kreislaufwirtschaft hat die Europäische Kommission eine neue Batterieverordnung geschaffen, die nicht nur darauf abzielt, Altbatterien zu regulieren, sondern den gesamten Lebenszyklus von Batterien berücksichtigt: von der Entwicklung über die Produktion bis zur Rücknahme und Entsorgung.
Diese neue Verordnung wurde im Dezember 2020 zum ersten Mal vorgeschlagen, und trat nach mehreren Verhandlungsrunden am 17. August 2023 als EU-Batterieverordnung 2023/1542 in Kraft. Einige Bestimmungen gelten bereits ab dem 18. Februar 2024, andere werden erst im Laufe der nächsten Jahre in Kraft treten.
Nach EU-Recht legt eine Richtlinie verbindliche Ziele fest, überlässt es aber den einzelnen Mitgliedstaaten, wie sie diese durch ihre nationale Gesetzgebung erreichen. Eine Verordnung gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten und tritt mit sofortiger Wirkung als Gesetz in Kraft.
Hersteller bevorzugen häufig Verordnungen, da sie die gleichen Anforderungen an alle EU-Mitgliedstaaten stellen. Dies erleichtert die Verwaltung über mehrere Länder hinweg und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt. Durch diese Vereinheitlichung und das EU-weit konsistente Regelwerk wird die Einhaltung der Vorschriften vereinfacht - insbesondere für internationale Marktteilnehmer.
In den letzten Jahren wurde vorgeschlagen, mehrere abfall- und umweltbezogene Richtlinien nach einem Revisionszyklus in Verordnungen umzuwandeln. In einigen Fällen wurde dies bereits in die Tat umgesetzt. Neben der EU-Batterieverordnung 2023/1542 gilt dies zum Beispiel für die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). In naher Zukunft wird dasselbe auch auf die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die Altfahrzeugrichtlinie und die Ökodesign-Richtlinie zutreffen.
Die Verordnung unterscheidet nun zwischen fünf statt drei Batterietypen, die je nach Anwendung und Gewicht in verschiedene Typen unterteilt werden:
- Gerätebatterien
- Elektrofahrzeugbatterien
- Industriebatterien inkl. der Unterkategorie der stationären Batterie-Energiespeichersysteme
- Batterien für leichte Transportmittel (LMT) bzw. LV-Batterien
- Starterbatterien
Die Verpflichtungen und Fristen sind abhängig vom Batterietyp festgelegt. Das heißt, dass die Hersteller unterschiedliche Anforderungen für die verschiedenen Batterietypen beachten müssen.
Im Vergleich zur vorherigen EU-Batterierichtlinie enthält die neue EU-Batterieverordnung ambitioniertere Anforderungen, die den gesamten Lebenszyklus der verschiedenen Batterietypen sowie den zweiten Lebenszyklus aus Reparatur, Wiederaufbereitung, Recycling und Wiederverwendung abdecken. Während einige der Verpflichtungen aus der derzeitigen Regelung der EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG übernommen wurden, sind viele andere neu und innovativ. Die meisten Vorschriften richten sich an die Batterieerzeuger als Hauptakteure und legen die Voraussetzungen für das rechtmäßige Inverkehrbringen von Batterien auf dem EU-Markt fest.
Die neue EU-Batterieverordnung ist in 14 Kapitel unterteilt und behandelt unter anderem folgende Themen:
- Nachhaltigkeit: Förderung der nachhaltigen Konzeption und Produktion von Batterien durch Anforderungen an ihre Leistung und Haltbarkeit sowie Maßnahmen zur Kennzeichnung, darunter QR-Codes und ein Batteriepass.
- Recycling: Stärkung des Recyclings und der Sammlung von Batterien durch die Festlegung höherer Recyclingziele und die Einführung eines effizienten Rücknahmesystems für Altbatterien.
- Verantwortungsvolle Beschaffung: Förderung der verantwortungsvollen und ethischen Beschaffung von Batteriematerialien durch Mindestanforderungen an die Offenlegung der Lieferketten-Sorgfaltspflicht.
- Verringerung des CO2-Fußabdrucks: Förderung des Einsatzes kohlenstoffarmer Technologien bei der Batterieherstellung, um das Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, zu unterstützen.
- Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Batteriemarktes: Stärkung der europäischen Batterieindustrie durch die Förderung von Innovation, Wachstum und einer robusten Lieferkette für Elektrofahrzeuge und Energiespeichersysteme.
- Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR): Stärkere Verpflichtung der Batteriehersteller, Verantwortung für die Umweltauswirkungen ihrer Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus zu übernehmen.
Obwohl die EU-Batterieverordnung im Jahr 2023 in Kraft getreten ist, werden einige Verpflichtungen erst in den nächsten Jahren mit spezifischen Fristen für die unterschiedlichen Batterietypen wirksam. Eine Besonderheit der EU-Batterieverordnung ist, dass viele Einzelheiten zur Umsetzung der Verpflichtungen nicht in der Verordnung selbst definiert sind, sondern von der EU-Kommission in Form von delegierten Rechtsakten oder Durchführungsrechtsakten festgelegt werden. Die Verordnung gibt der Kommission eine zeitliche Frist vor, bis zu der sie die Durchführungsrechtsakte erlassen haben muss; sollte sich der Prozess verzögern, treten die Verpflichtungen später in Kraft. Der nachstehende Zeitplan gibt einen nicht abschließenden Überblick über die Fristen, die in der EU-Batterieverordnung festgelegt wurden.
Die neue EU-Batterieverordnung strebt einen nachhaltigen Lebenszyklus für Batterien an. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung der Europäischen Kommission und der Industrie bei batteriebezogenen Projekten ist Ramboll bestens aufgestellt, um Batterieerzeuger und -hersteller bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen.
Insbesondere bei:
- Umsetzung der Pflichten der EU-Batterieverordnung: Wir unterstützen unsere Kund:innen bei der Identifizierung der entsprechenden Verpflichtungen für alle Arten von Batterien und erörtern den Rahmen und Abweichungen des Geltungsbereichs. Ramboll hat weitreichende Erfahrung, um Erzeuger und andere Wirtschaftsakteure bei der Umsetzung ihrer Pflichten im Rahmen der EU-Gesetzgebung zu unterstützen.
- Internationale Unterstützungsleistungen: Wir bieten einen internationalen Gesamtüberblicks über die Gesetzgebungen und politischen Trends verschiedener Regionen in Bezug auf Batterien. Aufgrund vorangegangener Projekte verfügt Ramboll über umfassendes Wissen zu Vorschriften und anstehenden Trends in Europa, im asiatisch-pazifischen Raum und in den USA sowie über Kenntnisse außerhalb dieser Regionen. Dank unseres globalen Netzwerks von Spezialist:innen besitzen wir die Kompetenzen, Kund:innen auf internationaler Ebene zu beraten.
Regulatorische Beratung eines Batterieproduzenten zu den Implikationen der neuen EU-Batterieverordnung
- Ramboll beriet den Kunden zu den Auswirkungen der neuen EU-Batterieverordnung Erzeuger und Hersteller, die ihre Produkte auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen wollen. Der Schwerpunkt lag auf der Ermittlung der Pflichten des Kunden, wobei der Service auch zusätzliche Unterstützung bei der Kategorisierung von Batterien, der Registrierungspraxis, rechtlichen Fragen und Fristen umfasste.
Technische Beratung bei der Umsetzung der neuen EU-Batterieverordnung zwischen 2023 und 2025
- Ramboll unterstützt die Europäische Kommission derzeit bei der Ausarbeitung von Sekundärrechtsvorschriften für die neue EU-Batterieverordnung. Dabei werden Standardisierungsoptionen von Ladegeräten für bestimmte Batterien geprüft und untersucht, wie eine gesetzliche Verpflichtung für standardisierte Ladegeräte gestaltet werden könnte. Im Rahmen dieses Prozesses werden auch neue Kennzeichnungen für Batterien entworfen.
Kurz gefasst stellt die neue EU-Batterieverordnung hohe Anforderungen, die den gesamten Lebenszyklus verschiedener Batterietypen umfassen. Erzeuger und andere Interessengruppen sehen sich mit weiteren Verpflichtungen konfrontiert, um die neuen Nachhaltigkeits- und Recyclingziele zu erreichen, eine verantwortungsvolle Beschaffung zu gewährleisten und ihren CO2-Fußabdruck zu verringern. Mit ihrem ganzheitlichen Ansatz könnte die Verordnung zu einer Blaupause für andere EU-Rechtsvorschriften werden, die derzeit überarbeitet werden. Nachhaltigkeit nicht mehr ein “nice-to-have“ sein, sondern eine verbindliche Pflicht.
„Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung der Europäischen Kommission und der Industrie bei batteriebezogenen Projekten ist Ramboll bestens aufgestellt, um Hersteller bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen."
OnePager zum Download: Alle Infos rund um die neue Verordnung
Kontakt
Felicitas Frick
Senior Consultant
+49 1522 2583947
Ferdinand Zotz
Principal, Circular Economy and Resource Management
+49 89 978970141