Meike Verhey, Daniel Kielhorn, Patrick Moloney
16. März 2021
Die EU-Verordnungen zur nachhaltigen Finanzierung verstehen
Die EU-Taxonomie erfährt seit Anfang des Jahres beträchtliche Aufmerksamkeit. Doch das Gesamtbild ist ziemlich verwirrend. Dieser Artikel beleuchtet den weiteren Kontext der EU-Taxonomie mit dem Ziel, die vielen neu ins Spiel kommenden Initiativen zu verstehen, insbesondere die neue Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR).
EU-Klassifizierungssystem zur Identifizierung & Bewertung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten
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Klimaschutz
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Anpassung an den Klimawandel
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Nachhaltige Nutzung von Wasser- & Meeresressourcen
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Kreislaufwirtschaft
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Vermeidung von Umweltverschmutzung
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Gesundes Ökosystem
Der Aktionsplan besteht aus zehn Maßnahmen, die in drei verschiedene Kategorien unterteilt sind
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Neuausrichtung der Kapitalströme auf eine nachhaltige Wirtschaft
- EU-Taxonomie
- EU-Standards für grüne Anleihen
- Sustainable Europe Investment Plan und InvestEU
- Einbeziehung von Nachhaltigkeit in die Finanzberatung
- Entwicklung von Nachhaltigkeits-Benchmarks
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Einbeziehung von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
- Bessere Einbindung von Nachhaltigkeit in Ratings und Marktforschung
- Klärung der Pflichten von Vermögensverwaltern und institutionellen Anlegern in Bezug auf Nachhaltigketít
- Einführung eines "grünen Unterstützungsfaktors" in die EU-Aufsichtsvorschriften für Bankn und Versicherungsunternehmen
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Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
- Verstärkung der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und der Festlegung von Rechnungslegungsvorschriften
- Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abschwächung des kurzfristigen Denkens auf den Kapitalmärkten
- die Richtlinien der FMPs zur Integration der Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess,
- die Berücksichtigung der wichtigsten negativen Auswirkungen (PAI)1 von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren,
- die Vergütungsrichtlinien.
Angleichung an die EU-Taxonomie
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Einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren Umweltzielen leisten
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Keine signifikante Beeinträchtigung der andern Umweltziele
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Einhaltung der Mindestschutzbestimmungen
Angleichung an die SFDR
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Bewertung der ökologischen und sozialen Leistung (PAI)
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Den PAI keinen signifikanten Schaden zufügen
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Einhaltung der Mindestschutzbestimmungen
- den prozentualen Anteil ihres aus Taxonomie-bezogenen Aktivitäten stammenden Umsatzes,
- sowie die CAPEX und OPEX der Vermögenswerte oder Prozesse, die mit an der Taxonomie ausgerichteten Aktivitäten verbunden sind.
- Eine stärkere Gleichrichtung. Die Befragten gaben an, dass sie sich eine stärkere Angleichung zwischen der NFRD, der Taxonomie-Verordnung, der SFDR und den gängigen Berichterstattungsstandards wie der TCFD und der Global Reporting Initiative (GRI) wünschen. Um die Angleichung an die Taxonomie und die SFDR zu unterstützen, wurde mehrheitlich vereinbart, dass die Umweltbelange in der NFRD auf der Grundlage der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie definiert werden sollen.
- Auch kleinere Unternehmen einbeziehen. Viele Befragten argumentierten, dass der Schwellenwert für die Unternehmensgröße, der derzeit bei 500 Beschäftigten liegt, an den in der Rechnungslegungsrichtlinie festgelegten Schwellenwert von 250 Beschäftigten angepasst werden sollte. Mehrere Mitgliedstaaten beziehen bereits kleinere Unternehmen ab 250 Beschäftigte in den Geltungsbereich ihrer nationalen NFRD-Umsetzung ein.
- Besondere Aufmerksamkeit auf die KMU. Dabei geht es vor allem darum, dass Finanzinstitute nicht-finanzielle Informationen von allen ihren Kund:innen und Beteiligungsunternehmen benötigen, um ihren eigenen Berichtspflichten nachzukommen. Einige Befragte schlugen vor, den Anwendungsbereich schrittweise zu erweitern und zunächst nur KMU aus Sektoren mit hohem Übergangsrisiko in die Berichtspflicht einzubeziehen. In der Konsultation wurde ebenfalls klar, dass zusätzliche Schulungen von Vorteil sein könnten, um ein gemeinsames Verständnis der Taxonomie und der Offenlegungspflichten bei kleineren Unternehmen zu fördern.
- In der EU tätige oder börsennotierte Nicht-EU-Unternehmen einbeziehen.
- In der EU ansässige nicht börsennotierte Unternehmen einbeziehen.
- Sich nicht nur auf die EU-Taxonomie zu konzentrieren, sondern auch aktiv die rasante Entwicklung der Vorschriften zu überwachen, die sich auf ihre Stakeholder (d.h. hauptsächlich Finanzunternehmen) auswirken werden.
- Ihre Berichterstattung von einer richtlinienbasierten auf eine leistungsbasierte Berichterstattung zu erweitern und dabei die Spezifikationen der PAI und die Screening-Kriterien der EU-Taxonomie zu berücksichtigen.
- Eine Strategie zu entwickeln, die ihr Geschäftsmodell mit den Anforderungen der EU-Taxonomie in Einklang bringt.
- Sich mit der bevorstehenden Überprüfung der NFRD und deren Auswirkungen auf die eigene Organisation vertraut zu machen.
- Sich zu verpflichten, nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen zeitnah in ihre Investitionsentscheidungen einzubeziehen.
- Einen intensiven Dialog mit ihren Beteiligungsgesellschaften über die in der SFDR geforderten Offenlegungen (insbesondere PAI-Berichterstattung) aufzunehmen.
- Eine erste Übersicht über ihre PAI-Berichte zu erstellen, Lücken zu bewerten und sinnvolle Maßnahmen zu diskutieren, um diese bis zur ersten Offenlegung im Juli 2023 zu schließen.
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Meike Verhey
Senior Consultant, Strategic Sustainability Consulting Ramboll Management Consulting
+45 51 61 04 95